Eigenrecherche und Dokumentation

Die Themen ‚Windrichtung und Betriebsrichtung‘ sowie die ‚Einhaltung von Flugrouten‘ sind nicht frei von Lippenbekenntnissen und Beschönigungen. Damit sich jeder selbst ein Bild von den Vorgängen am Himmel machen kann, werden nachfolgend einige Dienste vorgestellt, mit deren Hilfe leicht eigene Recherchen durchzuführen und Dokumentationen zu erstellen sind.

Es gibt zahlreiche Dienste, mit denen man Flugverläufe und deren meteorologischen Rahmenbedingungen verfolgen und dokumentieren kann.

Mittels flightradar24 (Google Play, App Store) identifiziert man augenblicklich jeden Überflieger mit Angaben zu Fluggesellschaft, Flugzeugtyp, Flugroute, Flughöhe, Fluggeschwindigkeit und Zielflughafen.

Mit einer Verspätung von 10 Minuten kann man auf der Homepage der Flughafengesellschaft KölnBonn über travis  zusätzliche aktuelle Informationen zu Lärmwerten an den überflogenen Messstationen des Flughafens in Kleineichen, Forsbach, Bensberg etc. sowie zu Richtung und Geschwindigkeit des Bodenwindes einholen.

Eine Rückverfolgung über 2 Monate ist möglich.

Interessant ist es, zu Vergleichszwecken travis des Flughafens Düsseldorf hinzuzuziehen. Mitunter kann man so unter gleichen meteorologischen Rahmenbedingungen gegensätzliche Abflugverfahren feststellen!

Die Aktualisierung der Winddaten auf travis erfolgt allerdings nur alle 30 Minuten und ist insoweit leider zur Beurteilung der Grundlagen konkreter Abflugverfahren oft ungenau.

Zusätzliche Winddaten aus allen Höhenschichten erhält man mittels ventusky (Google Play, App Store) .

Das Hinzuziehen von ventusky ist ratsam, wenn mit unterschiedlichen Windrichtungen am Boden und in Weiterflughöhe zu rechnen ist.

Wetterdaten zum Flughafen KölnBonn und die Region sind auch direkt über METAR-TAF einzusehen.

Hier wird auch die exakte Zeitangabe zur letzten Aktualisierung ausgewiesen.

Zusätzlich gelangt man über die Homepage des Deutschen Fluglärmdienst e.V. (DFLD) zu sehr interessanten Informationen.

Dargestellt werden Flugspuren, gebündelt nach Tagesabschnitten, aber auch einzeln für bestimmte Überflüge und – was über alle anderen Dienste hinausgeht – Flughöhenprofile, mit deren Hilfe man leicht den Nachweis erbringen kann, das auf bestimmten Abflugrouten nach gleicher Flugdauer sehr unterschiedliche Flughöhen und somit auch unverhältnismäßig hohe Lärmwerte am Boden erreicht werden. 

Darüber hinaus bietet die DFLD umfangreiche Statistiken zu Lärmwerten, differenziert nach allen Messstellen, für Tag- und Nachtflug, Aussagen zum lärmäquivalenten Dauerschallpegel, der ausschlaggebend für die Ausweisung von Lärmschutzzonen ist sowie schließlich Aussagen zu dem nach der European Environmental Noise Directive bereits 2002 empfohlenen gewichteten Dauerschallpegel Lden, der insbesondere für die im Halbkreis umflogenen Messstellen in Kleineichen und Forsbach von besonderer Bedeutung ist, und das Ganze gleich rückwirkend für mehrere Jahre!

Für Fortgeschrittene bietet auch flightradar24 über eine Playback-Funktion die Möglichkeit zur Rückverfolgung von Flügen (7 Tage in der kostenlosen Basic-Version und bis zu 2 Jahre gegen Entgelt in der Business-Version) und vor allem auch Wetterdaten an.

Letzteres ist immer dann von besonderem Interesse, wenn man Abflüge mit Rückenwind dokumentieren möchte.

flightradar24 Zusatzfunktionen

Mit etwas Geschick ist es demnach möglich, Überflüge nicht nur zeitnah zu identifizieren, sondern nachträglich auch ganze Flugverläufe (Flugspuren, Flughöhen) und deren Lärmwerte hieb- und stichfest zu dokumentieren.

Beschwerdeverfahren

Fluglärmbeschwerde

Eine Fluglärmbeschwerde richtet sich im einfachsten Fall an die Beschwerdestelle des Flughafens unter der Leitung von Herrn Partsch.

https://www.koeln-bonn-airport.de/unternehmen/umwelt-und-laermschutz/fluglaerm.html

Diese Form der Beschwerde ist relativ einfach zu erstellen

Mehr Gewicht hat jedoch eine Beschwerde an den Fluglärmschutzbeauftragten im Regierungspräsidium Düsseldorf, Herrn Ulf Klinger, zuständig für den Flughafen KölnBonn.
 
 

ulf.klinger@brd.nrw.de

Eine Fluglärmbeschwerde richtet sich gegen ein einzelnes Lärmereignis meist in der Nacht.
Wichtig ist es, Uhrzeit und damit den Verursacher (Carrier) und Schallpegel genau zu bestimmen.
Dazu gibt es grundsätzlich mehrere Methoden. (siehe hierzu Kapitel Eigenrecherche und Dokumentation).
Die einfachste Methode ist unter Verwendung der Webseite 

http://www.DFLD.de

Die Webseite wird vom Deutschen Fluglärmdienst e.V. betrieben, bei dem der BV flsr Mitglied ist und auf den diese eigene Messstation aufgeschaltet ist.
Die Lärmpegel dieser Messstation sind mit einer Verzögerung von maximal einer Stunde einsehbar auf der Webseite unter

http://www.dfld.de/Mess/Messwerte.php?R=3&S=32&D=10.01.2020

Der Link ist beispielhaft und gilt für den 10.01.2020. Durch Eingabe des aktuellen Datums können die jeweiligen Tage in der 24h–Darstellung aufgerufen werden.

Alle Lärmmesswerte werden aufgezeichnet und sind noch nach Jahren abrufbar. Mit den aufgezeichneten Messwerten sind vielseitige Auswertungen möglich, die jedoch nicht Gegenstand dieser Anleitung sind.

Hat man die Uhrzeit des Lärmereignisses, lässt sich dieses auch noch nach Tagen leicht finden. (Achtung: der Peak um exakt 4:00 Uhr morgens ist gerätebedingt und kein Lärmereignis.) Klickt man nun in die Spitze des zu beanstandenden Lärmereignisses oder in die unmittelbare Nähe, so öffnet sich eine 2h-Darstellung. Ein erneuter Klick auf die Spitze des Ereignisses öffnet ein kleines Fenster, ein weiterer Klick ein Formular für die Fluglärmbeschwerde.
Die Zieladresse ist bereits eingetragen, man ergänzt Namen, Anschrift und E-Mail-Adresse, evtl. den Grund der Beschwerde und drückt weiter.

Fehlt eine Angabe wird dies rot angezeigt. Man erhält vom Flughafen eine Bestätigungsmail. Nach 1-3 Tagen erhält man eine Erklärung des Flughafens.

Der BV flsr bittet, alle die eine Beschwerde verfassen, einen Screenshot zu machen und den Verein in Kenntnis zu setzen.
Weiterhin regen wir an, falls eine Beschwerde gut dokumentiert ist, diese auch an Herrn Ulf Klinger zu senden. Je individueller eine Beschwerde gestaltet ist, desto wirkungsvoller ist sie.

Bitte lassen Sie sich von möglicherweise nichtssagenden Antworten des Flughafens nicht entmutigen. Jede Beschwerde zählt.

Stand 8.5.2020